21 Jahre her
Hallo alle zusammen,
letztes Jahr im August habe ich in der Stuttgarter Hautklinik eine Schweißdrüsenabsaugung durchführen lassen. Ich litt unter starker Hyperhidrosis axiallaris und mir half keine der üblichen Behandlungen. Eine Excision oder Ausschabung wäre für mich nie in Frage gekommen. Wozu eine Vollnarkose, Krankenhausaufenthalt und die Gefahr schlimmer Vernarbung in Kauf nehmen, wenn es doch so schonend geht?
Die Absaugung war äußerst erfolgreich, ich habe bis heute nicht einen Tropfen geschwitzt und bin ein völlig neuer Mensch und kann anziehen was ich will!
Damals sagte man mir, die OP sein keine Kassenleistung und ich müsse sie selbst bezahlen. Das tat ich, reichte die Rechnung aber meiner Krankenkasse ein. Ich bin der Meinung, das jede anerkannte Krankheit das Recht auf Behandlung im Rahmen der Kostenerstattung der Kassen hat.
Auf meinen ersten Antrag bekam ich eine Absage der Kasse, ebenso auf den zweiten und dritten. Das Ganze zog sich über fast 4 Monate hin. Mit der letzten Absage bekam ich ein Formular, auf dem ich ankreuzen mußte, ob ich den Widerspruch aufrechterhalten will. Ich erkundigte mich bei meiner Rechtschutzversicherung, diese erklärte mir, das die Kasse das braucht um mir einen klagefähigen Bescheid zu geben, mit dem ich gegen sie klagen kann. Desweiteren greift eine anständige Rechtschutzversicherung, wenn ihr eine habt, in jedem Fall, wenn es vor das Sozialgericht geht!
Mit diesem Wissen hielt ich also meinen Widerspruch aufrecht. Die Kasse rief mich daraufhin an um mich zu informieren, das die Sache in Kürze vor den Widerspruchsauschuß gehen wird, ich müsse noch etwas Geduld haben. Ich ging also davon aus, das ich in Kürze mit der Krankenkasse vor Gericht stehen würde, was ich auch getan hätte.
Zwei Tage später rief mir die Dame von der Krankenkasse an um mir zu sagen, das sie es sich anders überlegt haben. Sie hätten sich im Team (Kostenmanagement) zusammengesetzt und beschlossen, die Angelegenheit nicht zum Widerspruchsauschuß zu geben, sie würden die Kosten ohne Prozeß zu 100% übernehmen.
Das ist auch sinnvoll, denn ein Gerichtsprozeß hätte ebenso wie die veralteten OP`s sehr viel mehr gekostet als die Absaugung und so ging das nun endlich bei mir positiv zu Ende.
Wichtig daran für Euch zu wissen ist, das die Absaugung wirklich keine Kassenleistung ist! Dies muß man akzeptieren, im gleichen Atemzug aber muß ich erwähnen, das solche OP`s im Rahmen von Einzelfallentscheidungen von den Kassen durchaus bezahlt werden, wie es in meinem Fall war.
Ich wünsche Euch allen, die ihr die OP von der Kasse bezahlt haben wollt, viel Durchhaltevermögen und Überzeugungskraft, dann werden auch Eure Kassen Eure Kosten übernehmen, denn dafür zahlt ihr teure Beiträge! Viel Glück!!!!
Sanne
letztes Jahr im August habe ich in der Stuttgarter Hautklinik eine Schweißdrüsenabsaugung durchführen lassen. Ich litt unter starker Hyperhidrosis axiallaris und mir half keine der üblichen Behandlungen. Eine Excision oder Ausschabung wäre für mich nie in Frage gekommen. Wozu eine Vollnarkose, Krankenhausaufenthalt und die Gefahr schlimmer Vernarbung in Kauf nehmen, wenn es doch so schonend geht?
Die Absaugung war äußerst erfolgreich, ich habe bis heute nicht einen Tropfen geschwitzt und bin ein völlig neuer Mensch und kann anziehen was ich will!
Damals sagte man mir, die OP sein keine Kassenleistung und ich müsse sie selbst bezahlen. Das tat ich, reichte die Rechnung aber meiner Krankenkasse ein. Ich bin der Meinung, das jede anerkannte Krankheit das Recht auf Behandlung im Rahmen der Kostenerstattung der Kassen hat.
Auf meinen ersten Antrag bekam ich eine Absage der Kasse, ebenso auf den zweiten und dritten. Das Ganze zog sich über fast 4 Monate hin. Mit der letzten Absage bekam ich ein Formular, auf dem ich ankreuzen mußte, ob ich den Widerspruch aufrechterhalten will. Ich erkundigte mich bei meiner Rechtschutzversicherung, diese erklärte mir, das die Kasse das braucht um mir einen klagefähigen Bescheid zu geben, mit dem ich gegen sie klagen kann. Desweiteren greift eine anständige Rechtschutzversicherung, wenn ihr eine habt, in jedem Fall, wenn es vor das Sozialgericht geht!
Mit diesem Wissen hielt ich also meinen Widerspruch aufrecht. Die Kasse rief mich daraufhin an um mich zu informieren, das die Sache in Kürze vor den Widerspruchsauschuß gehen wird, ich müsse noch etwas Geduld haben. Ich ging also davon aus, das ich in Kürze mit der Krankenkasse vor Gericht stehen würde, was ich auch getan hätte.
Zwei Tage später rief mir die Dame von der Krankenkasse an um mir zu sagen, das sie es sich anders überlegt haben. Sie hätten sich im Team (Kostenmanagement) zusammengesetzt und beschlossen, die Angelegenheit nicht zum Widerspruchsauschuß zu geben, sie würden die Kosten ohne Prozeß zu 100% übernehmen.
Das ist auch sinnvoll, denn ein Gerichtsprozeß hätte ebenso wie die veralteten OP`s sehr viel mehr gekostet als die Absaugung und so ging das nun endlich bei mir positiv zu Ende.
Wichtig daran für Euch zu wissen ist, das die Absaugung wirklich keine Kassenleistung ist! Dies muß man akzeptieren, im gleichen Atemzug aber muß ich erwähnen, das solche OP`s im Rahmen von Einzelfallentscheidungen von den Kassen durchaus bezahlt werden, wie es in meinem Fall war.
Ich wünsche Euch allen, die ihr die OP von der Kasse bezahlt haben wollt, viel Durchhaltevermögen und Überzeugungskraft, dann werden auch Eure Kassen Eure Kosten übernehmen, denn dafür zahlt ihr teure Beiträge! Viel Glück!!!!
Sanne