Hallo,

ich bekomme seit ca. 3 Jahren alle 4 Monate Botox von meiner Dermatologien auf Rezept verschrieben und natürlich dann auch gespritzt (Achseln)

Ich muss lediglich die 10 € Praxisgebühr + 10 € Rezeptgebühr sowie 70 € Kosten für die ärtzliche Leistung tragen.

Meine Krankenkasse würde sogar das Absaugen bezahlen, davon hat mir aber ein Arzt abgeraten.
Er meinte, dass solange die Krankenkasse mir die Botox Behandlung gezahlt, soll ich diese auch machen.

Kann jemand beurteilen, wie der Unterscheid zwischen der Botox Behandlung und dem Ergebnis nach der Absaugung ist?
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